Nach einer Abmahnwelle ist die Impressumspflicht für Facebook-Seiten zu einem großen Thema geworden. Gerade die deutschen Gerichte gehen damit nicht so liberal um, wie andere Länder.
Vor allem wenn sich das Angebot der Facebook-Seiten an deutsche User richtet, sollte man die Impressumspflicht beachten. Dazu mein Tipp: Gehen Sie auf Nummer sicher!
Laut Bundesgerichtshof muss das Impressum leicht erkennbar und unmittelbar über maximal 2 Klicks erreichbar sein. Wichtig ist auch: es muss ständig verfügbar sein.
Geben Sie Abmahnern keine Chance!