Hundehalterhaftpflicht

Nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch haftet der Hundehalter unbegrenzt für sein Tier.
Unabhängig davon, welchen Grund der verursachte Schaden hat.

  • Versicherte Personen sind Versicherungsnehmer, alle Halter des Hundes sowie nicht gewerbsmäßige Tierhüter
  • Welpen der versicherten Hündin bis zum Alter von 12 Monaten
  • gewollter oder ungewollter Deckakt
  • Führen des Hundes ohne Leine
  • Teilnahme an Turnieren, Training und Rennen
  • privater Besitz und Gebrauch von nicht versicherungspflichtigen Hundetransportanhängern
  • Beschädigung, Zerstörung oder Abhandenkommen von fremden beweglichen Sachen
  • Weiterer Schutz wie Kautionsleistung im Ausland
  • Rettungs- und Bergungskosten
  • Sachverständigengutachten
  • und vieles Mehr!

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