Hundehalterhaftpflicht
- versicherbar sind alle Hunderassen
- Deckungssummen 10 / 20 / 50 Mio. €
- exklusiver Rahmenvertrag
- Personen- und Sachschäden (pauschal) bis zur Deckungssumme
- 5% Beitragsersparnis bei 3-Jähriger Laufzeit















Nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch haftet der Hundehalter unbegrenzt für sein Tier.
Unabhängig davon, welchen Grund der verursachte Schaden hat.
- Versicherte Personen sind Versicherungsnehmer, alle Halter des Hundes sowie nicht gewerbsmäßige Tierhüter
- Welpen der versicherten Hündin bis zum Alter von 12 Monaten
- gewollter oder ungewollter Deckakt
- Führen des Hundes ohne Leine
- Teilnahme an Turnieren, Training und Rennen
- privater Besitz und Gebrauch von nicht versicherungspflichtigen Hundetransportanhängern
- Beschädigung, Zerstörung oder Abhandenkommen von fremden beweglichen Sachen
- Weiterer Schutz wie Kautionsleistung im Ausland
- Rettungs- und Bergungskosten
- Sachverständigengutachten
- und vieles Mehr!



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