Call to Action

Regel Nummer 3: „Setze einen Call to Action“

Das kann durchaus direkt das Produkt sein, das du verkaufen möchtest. Beispielsweise bewirbt unser Call to Action das Einsteigerseminar von Paul „Lizenz zum Geldverdienen“ und wir gewinnen damit Teilnehmer für unsere Seminare.

Aber nicht immer ist es sinnvoll, direkt das wichtigste Produkt vermarkten zu wollen. Gerade wenn wir hochpreisig werden, kann eine Affenfaust ganz nützlich sein. Weißt du, was eine Affenfaust ist?

Eine Affenfaust ist also ein kleines Geschenk, das den Besucher an Dein Unternehmen bindet und das ihn instinktiv dazu bringt, sich bei Dir für das Geschenk zu bedanken – und sei es im ersten Schritt nur durch seine Kontaktdaten.

Headline und Subheadline

Regel Nummer 2 lautet:
Erstelle die Headline und Subheadline entsprechend der Regeln des Elevator Pitches. Die erste Headline darf nicht mehr wie 7 Wörter beinhalten.

Die Subheadline unterstützt die Hauptheadline, so das der Kunde in kurzer Zeit sofort weiß, wofür das Unternehmen steht.

Hier ein Beispiel: Hotelfilm – Mehr Buchungen – durch einen professionellen Hotelfilm.

„Spitz in den Markt im Internet!“

Hier noch einmal der wichtige Merksatz: Die Aufmerksamkeitsspanne im Internet beträgt nur 7 bis 10 Sekunden!
Der Leitsatz für die Zukunft lautet somit „Spitz in den Markt im Internet!“

Ich habe in den vergangenen 16 Jahren acht Regeln erarbeitet, nach denen Ihr Eure Webseite so optimieren könnt, dass die Aufmerksamkeitsspanne der Interessenten optimal ausgenutzt wird.
Diese Regeln werden wir im ersten Teil dieses Workshops zusammen erarbeiten und können im Anschluss damit beginnen, die vorhandenen Webseiten zu analysieren und Optimierungsvorschläge zu vermitteln.
Kommen wir zur ersten Regel für eine erfolgreiche Positionierung im Internet:
1. Bringe dein wichtigstes Produkt auf der Startseite in den sofort sichtbaren Bereich.

Der potentielle Kunde opfert nur wenige Sekunden seiner Zeit. Er ist auf der Suche nach einer Lösung für sein dringendstes Problem. Entweder findet er dieses direkt bei Dir, oder er sucht die nächstbessere Lösung.

Was bedeutet das für Deine Webseite? Wir müssen zunächst unser wichtigstes Produkt identifizieren! Als Unternehmer kennen wir das Prinzip von Pareto und müssen unsere Produkte nach der 80 / 20 Regel aussortieren. Dadurch wissen wir, welches Produkt unser bestes Produkt ist.

 

Informationskurve der letzten 100 Jahre

Zeichnen wir kurz die Informationskurve der letzten 100 Jahre auf:Die Wissenschaftler sprechen von zwei Phänomenen. Von der Publikationsflut und von der Datenflut.
Publikationsflut beschreibt die starke Zunahme von Veröffentlichungen, vorwiegend im Bereich elektronischer Publikationen. Datenflut bezieht sich auf Informationen im Allgemeinen. Durch die rasante Entwicklung des Internets können heute auch Privatpersonen ihre Texte und Videodaten an die breite Öffentlichkeit bringen.Zudem gehen immer mehr Geschäfte, Zeitungen, und so weiter… online, so dass es heute eine nicht mehr überschaubare Menge an Daten gibt, die frei zur Verfügung stehen.

Elevator pitch oder Aufzugstest

Ein elevator pitch, oder Aufzugstest, ist eine kurze Zusammenfassung die dazu verwendet wird, schnell und einfach herauszuheben welchen Beruf, Produkt oder Dienstleistung man vertritt. Dabei muss der Vorteil zu den Mitbewerbern klar hervorgehoben sein.
Der Name elevator pitch weist darauf hin, dass die Zeitspanne für das Vortragen der Argumente dem einer Fahrt im Fahrstuhl übereinstimmen muss. Für gewöhnlich beträgt die Zeit, die dafür zur Verfügung steht, 30 Sekunden.

Achtung: Impressumspflicht für Facebook-Fanseiten

Nach einer Abmahnwelle ist die Impressumspflicht für Facebook-Seiten zu einem großen Thema geworden. Gerade die deutschen Gerichte gehen damit nicht so liberal um, wie andere Länder.
Vor allem wenn sich das Angebot der Facebook-Seiten an deutsche User richtet, sollte man die Impressumspflicht beachten. Dazu mein Tipp: Gehen Sie auf Nummer sicher!
Laut Bundesgerichtshof muss das Impressum leicht erkennbar und unmittelbar über maximal 2 Klicks erreichbar sein. Wichtig ist auch: es muss ständig verfügbar sein.
Geben Sie Abmahnern keine Chance!

Aktuelle Impressumspflicht für Google Analytics

Seit dem Jahr 2013 ist es in Deutschland erforderlich, bei der Nutzung von Google Analytics umfangreiche Änderungen an der eigenen Webseite durchzuführen.

Dabei muss zum einen der Analytics-Code in allen Unterseiten korrigiert werden und zum anderen ein erweiterter Hinweistext im Datenschutzfeld, zumeist im Impressum hinterlegt werden.

In mehreren Bundesländern unterstützen die Ämter die Unternehmer bei dieser Umstellung. Schriftlich erhalten Sie einen freundlichen Hinweis, welche Änderungen Sie durchzuführen haben, um nicht für Abmahnungen angreifbar zu sein.

Weitere Informationen erhalten Sie von Ihrem Webdesigner sowie auf Wunsch von den Experten des Institut für Internetmarketing.

92% aller Käufer vergleichen zuerst über das Internet

Eine aktuelle Studie hat erneut bestätigt, dass das Internet zur wichtigsten Informationsquelle für Konsumenten geworden ist. Es zählen nicht mehr nur die Meinungen und Erfahrungen der engen Freunde, wenn es um die Anschaffung neuer Produkte geht.

Das Internet als Instrument zur Meinungsäusserung sowie die einmalige Möglichkeit, den Preis für ein bestimmtes Produkt problemlos vergleichen zu können, wird von immer mehr Menschen täglich genutzt.

In der Tourismusbranche ist das Internet inzwischen ein maßgeblicher Faktor bei der Entscheidung für oder gegen eine bestimmte Unterkunft. Es gibt diverse Portale, die zur Meinungsäußerung von Übernachtungsgästen anregen und mindestens ebenso viele Portale, die einen Preisvergleich für Unterkünfte ermöglichen.

Es ist wichtiger denn je, dass Sie als Unternehmer auf die Außenwirkung Ihrer Unterkunft achten und dabei sowohl die Preisentwicklung als auch die Meinungsäußerungen für Ihr Unternehmen im Auge behalten.